Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Bielefeld

Wir stellen uns vor

Als freiwillige Organisation auf regionaler Ebene vertritt die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Bielefeld die Fachinteressen ihrer Mitglieder im Sinne handwerklicher Qualitätssicherung. Das kommt letztlich allen zugute, weshalb die Innung Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Bielefeld eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und unter der Rechtsaufsicht der HWK Bielefeld steht.

Ausschließlich in die Handwerksrolle eingetragene Meisterbetriebe können Mitglied unserer Innung werden. Die Mitglieder wählen den Vorstand, der die Vertretung und Verwaltung der Innung übernimmt. Laufende Geschäfte werden durch den Geschäftsführer und ein Team von Voll- und Teilzeitkräften erledigt.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Innung beispielsweise folgende Aufgaben wahr:

  • Information ihrer Mitglieder über aktuelle Entwicklungen
  • Fachliche Weiterbildung ihrer Mitglieder (Technik, Recht, Betriebswirtschaft)
  • Überwachung der Lehrlingsausbildung (für Mitglieder kostengünstiger)
  • Abnahme der Gesellenprüfung
  • Beratung in allen unternehmerischen Belangen (Recht, Betriebswirtschaft, Technik)

  • Nachwuchswerbung
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre

Um die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern ist die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Bielefeld des Weiteren Mitglied der Kreishandwerkerschaft Bielefeld, dem örtlichen Verbund von Innungen verschiedener Gewerke. Außerdem ist sie auf Landesebene Mitglied des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen, sowie über diesen, auf Bundesebene, dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima angeschlossen.

Darüber hinaus arbeitet die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Bielefeld mit den örtlichen Energie- und Wasserversorgern, den SHK-Großhändlern und vielen anderen Wirtschaftspartnern zusammen.

Die Innung bündelt damit Energien zum erfolgreichen Einsatz des gemeinsamen Sachverstandes im Sanitär-, Heizungs- und Klima-Handwerk.

Informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten dieser Homepage oder machen Sie als SHK-Handwerker sogar mit und werden Innungsfachbetrieb. Als Innungsfachbetrieb bekommen Sie auch Zugang zum geschützten Mitgliederbereich des Zentral- und des Fachverbandes SHK NRW. Sprechen Sie uns an!

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